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Abklärung & Beratung

Die Bedarfsabklärung erfolgt mit Ihnen und Ihrem Umfeld durch eine Diplomierte Pflegefachperson.

 

Diese Abklärung und die empfohlenen pflegerischen Massnahmen werden mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt besprochen und verordnet. Danach kann die bedarfsgerechte Pflege und Betreuung beginnen. Im Laufe der Zeit werden unsere Leistungen auf Ihre Bedürfnisse angepasst. So wie es für Sie stimmt.

Die Abklärung der Kostengutsprache Ihrer Versicherung erfolgt ebenfalls durch uns. 

 

Auch beraten wir Ihre Angehörigen bzw. Ihr soziales Umfeld, die an Ihrer Betreuung mitwirken, insbesondere im Umgang mit Krankheitssymptomen und der Einnahme von Medikamenten.

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Untersuchungs- und Behandlungspflege

Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und von Pflegefachkräften erbracht. 

Im Fokus steht die Stabilisierung oder gar Genesung der Krankheit. Oder auch ein verzögerter oder vermiedener stationärer Eintritt.

 

Einige Beispiele:

Messung der Vitalzeichen Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht, einfache Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin, Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken, Massnahmen zur Atemtherapie, Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden, pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung und vieles mehr..

Grundpflege ist nicht gleich Grundpflege

Die Pflegeperson übernimmt im Rahmen der Grundpflege stellvertretend die Handgriffe, die Sie nicht mehr alleine schaffen.

 

Sie unterstützt und fördert Sie bei dem, was Sie selbst ganz gut hinbekommen. Selbstbestimmung und Selbstständigkeit sind für uns wichtige Qualitätskriterien Ihres Lebens.

 

Wir binden Ihre Beine ein, legen Ihnen Kompressionsstrümpfe an, wir helfen bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken und vieles mehr.

Betreuung und Hauswirtschaft

Wir betreuen Sie am Tag und in der Nacht. Begleiten Sie zum Arzt oder gehen mit Ihnen spazieren. Erledigen kleine administrative Arbeiten.

Zusätzlich können wir Ihnen auch ergänzend im Haushalt helfen: Ihre Wäsche waschen, Ihren Menüplan aufstellen, Mahlzeiten aufbereiten oder für Sie bzw. mit Ihnen einkaufen gehen.

Dies wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, doch eventuell von Ihrer Zusatzversicherung. 

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